Informationen zum Erwerb des Deutschen Sportabzeichens

Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Aus jeder dieser Gruppen muss eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden (mindestens in der Leistungsstufe Bronze).

Weiterhin ist der Nachweis der Schwimmfertigkeit notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. 

Das Deutsche Sportabzeichen kann von Männern und Frauen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Voraussetzung ist das erfolgreiche Absolvieren der geforderten Leistungen. Die Verleihung erfolgt durch die Ausstellung einer Urkunde.

Das Deutsche Sportabzeichen wird verliehen 

  • als Deutsches Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche an Jungen und Mädchen, ab dem Kalenderjahr, in dem das 6. Lebensjahr vollendet wird
  • als Deutsches Sportabzeichen an Erwachsene, ab dem Kalenderjahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

 

Es gelten die Leistungsanforderungen für das Alter, das im Jahr der Prüfung erreicht wird.

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Ordenscharakter und wird an Männer und Frauen verliehen, die in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Pro Kalenderjahr kann es einmal erworben und beurkundet werden. 

 

Auch Menschen mit Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderung wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt und sind im Handbuch "Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung" beschrieben.

Weiterführende Informationen unter: www.deutsches-sportabzeichen.de .

 

Eine individuelle Leistungsübersicht mit Erfassung des persönlichen Fortschritts kann nach bisheriger Planung ab März 2024 über einen eigenen Sportlerinnen-/Sportler-Account unter www.sportabzeichen-digital.de eingesehen werden.

 

Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens bei ihren Bonusprogrammen an.

 

 

Sportabzeichen erwerben

 

Die zur Auswahl stehenden Disziplinen und die nach Alter und Geschlecht differenzierten Leistungsanforderungen für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche und das Deutsche Sportabzeichen sind in den jeweiligen Leistungskatalogen geregelt.

Das Deutsche Sportabzeichen ist ein Leistungsabzeichen und kann auf den Leistungsstufen Bronze, Silber und Gold erworben werden. Für den Erwerb empfiehlt sich eine gezielte körperliche Vorbereitung. Am Training und den Prüfungen darf nur teilnehmen, wer gesund ist. 

 

 

Familiensportabzeichen

 

Es besteht die Möglichkeit, ein Familiensportabzeichen zu erwerben. Hierfür ist es erforderlich, dass mindestens zwei Familienmitglieder aus zwei Generationen (z. B. Vater/Sohn, Großmutter/Enkelkind) erfolgreich das Deutsche Sportabzeichen ablegen.

 

Sportmedizinische Empfehlungen

 

Bitte lassen Sie sich sportärztlich untersuchen,

  • wenn bei der Vorbereitung auf das Sportabzeichen Beschwerden auftreten,
  • wenn Sie nach der letzten Prüfung krank werden,
  • wenn Sie über 40 sind und sich zum ersten Mal auf das Sportabzeichen vorbereiten.

 

Empfohlene Untersuchungsintervalle, wenn Sie das Sportabzeichen jährlich wiederholen:

  • unter 40 Jahren: alle fünf Jahre.
  • über 40 Jahren: alle drei Jahre.

 

Einige Leistungsabzeichen (Verbandsabzeichen) können als Ersatz für die Gruppe Ausdauer (z. B. Walking- oder Nordic Walking-Abzeichen der Stufe 3), Kraft oder Koordination anerkannt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung in den vier Gruppen und bei Vorlage des Nachweises der Schwimmfertigkeit bestätigt die zuständige Stelle (ein Sportverein, eine Sportorganisation, SSB/KSB, etc.) durch Unterschrift und/oder Stempelabdruck die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.

Die Mitgliedschaft in einem Sportverein ist keine notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens.

 

Während der Sportabzeichen-Leistungsabnahmen sind alle Teilnehmer (egal ob Vereinsmitglied oder Nichtmitglied) im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des Landessportbundes Hessen e. V. versichert.

 

 

Aktuelle Gebühren ab 01.01.2024:

Urkunden und Abzeichen für Erwachsene (ab 18 Jahren)

 

  • Urkunde ohne Abzeichen je 3,50 €
  • Urkunde und Abzeichen (Bronze, Silber, Gold)
    je 5,00 €

 

Ersatz-/Zusatzabzeichen

  • Abzeichen (Bronze, Silber, Gold) je 1,50 €
  • Abzeichen (Bicolor mit Zahl 5 – 70) je 3,50 €
  • Bandschnalle (Bronze, Silber, Gold) je 4,00 €
  • Bandschnalle (Bicolor mit Zahl 5 – 70) je 5,00 €

 

Urkunden und Abzeichen für Kinder/Jugendliche

  • Urkunde und Abzeichen (Bronze, Silber, Gold)
    je 1,50 €

Ersatzabzeichen: Bronze, Silber, Gold je 1,25 €

 

Hinweis:

Der Sportkreis Hochtaunus hat in der Vergangenheit Kinder und Jugendliche von den Gebühren befreit!

 

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für Prüfung, Verleihung und Prüferzulassung des Deutschen Sportabzeichens

 

www.deutsches-sportabzeichen.de/Materialien/Datenschutz/Hessen-DSGVO-Information-Sportabzeichen.pdf

 

Hier befinden sich Informationen für Absolventinnen und Absolventen des Deutschen Sportabzeichens über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Prüfung und Verleihung des Deutschen Sportabzeichens (DSA). Diese Hinweise erfüllen die Informationspflichten aus Art. 13, 14 und 21 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

 

Weitere Links für Informationen:

 

Videos zum Seilspringen (Quelle: Wiebke Wagner, TV 1893 Seeheim) unter

 

https://deutsches-sportabzeichen.de/service/materialien#akkordeon-3782

 

Grundsprung vorwärts ohne Zwischensprung

Grundsprung vorwärts mit Zwischensprung

Laufschritt = Joggingstep

Grundsprung rückwärts ohne Zwischensprung

Kreuzdurchschlag

Doppeldurchschlag ohne Zwischensprung

Doppeldurchschlag mit Zwischensprung

Galoppsprung

 

(Quelle: Homepage des DOSB)

 

 

 

 

 

 

Stützpunktleitung: Kurt Röbbig, Tel. 06171 – 926 880, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!